Organisation | Mitwirkung
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Seit dem 01.01.2011 ist für den öffentlichen Dienst das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft. In § 1 dieses Gesetzes heißt es zu den Zielen:
- für Frauen und Männer ist die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern;
- Frauen und Männern ist eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten konzentriert sich auf alle personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren.
Aufgabenprofil der Gleichstellungsbeauftragten (25,5 KiB)
Unsere Schwerpunkte:
- Wir setzen uns ein, für Erleichterungen der Arbeitsbedingungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte gemäß §§ 80a und 87a NBG (Teilzeit und Beurlaubung von Bediensteten aus Arbeitsmarktgründen und familiären Gründen einschließlich Erziehungsurlaub), z.B.
- Fortbildungsangebote halbtags und vor Ort,
- Pausenaufsicht,
- reduzierte Anwesenheitspflicht bei Elternsprechtagen
- Wir wollen Ansprechpartnerinnen für alle Kolleginnen und Kollegen bei rechtlichen Fragen und schulischen Problemen sein, z.B. bei Fragen zu Elternschutz, Stillzeit, Elternzeit und Teilzeit.
Unsere Ziele:
Grundsätzlich geht es uns bei unserer Arbeit um Chancengleichheit für Frauen und Männer und um die Herstellung von Geschlechterdemokratie.
Ein Kennzeichen davon wäre, dass Frauen und Männer strukturell vollständig integriert und in allen Positionen und Hierarchieebenen gleichmäßig repräsentiert wären.
Zum Nachlesen von einschlägigen Gesetzestexten halten wir einen Ordner im Lehrerzimmer bereit, den sich jede(r) ausleihen kann.
Personalrat