Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
Die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent befähigt Schülerinnen und Schüler zu einer Berufstätigkeit als Zweitkraft in Kindergärten, Kinderkrippen, Horteinrichtungen oder Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Die Ausbildung ist Voraussetzung für eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher.
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr findet eine praktische Ausbildung von je zwei Tagen die Woche in Kindergärten statt. Die Praktikumsstelle suchen sich die Schüler(innen) selbständig und teilen sie der Schule vor Ausbildungsbeginn mit.
Aufnahmevoraussetzungen
- Vor Beginn der Ausbildung müssen die Schüler(innen) sich eine geeignete Praktikumsstelle in einem Kindergarten im Einzugsgebiet der BBS suchen, in dem sie im 1. Jahr am Montag und Dienstag und im 2. Jahr am Donnerstag und Freitag den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren können.
- In Klasse I ist der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss -
oder ein anderer gleichwertiger Bildungsabschluss Voraussetzung - In die Klasse II kann aufgenommen werden, wer die oben geforderten Voraussetzungen erfüllt und
- die zweijährige Berufschule Kinderpflege erfolgreich besucht hat
- oder die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik absolviert hat
- oder eine gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung nachweist
- oder die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweist.
Informationsblatt
Der Unterricht
Berufsübergreifender Lernbereich
• Deutsch/Kommunikation
• Englisch/Kommunikation
• Politik
• Mathematik
• Religion
• Sport
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie
Klasse 1 mit den Modulen
• Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
• Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
• Betreuung und Begleitung von Kindern
• Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
• Optionale Lernangebote
Klasse 2 mit den Modulen
• Entwicklung beruflicher Identität
• Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
• Pädagogische Konzepte
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
• Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
• Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen
• Reflexion der Praktischen Ausbildung
• Durchführung der Praktischen Ausbildung
In Praxisprojekten erproben die Auszubildenden mit Kindern Aktivitäten u.a. aus dem Bereich der Bewegungserziehung/Psychomotorik, Musik/Rhythmik und Naturwissenschaftlichen Bildung. Die Sprachentwicklungsbegleitung stellt hierbei eine wichtige Querschnittsaufgabe dar.
Die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Kindern in verschiedenen Entwicklungsstufen.
Prüfungen
Schriftliche Prüfungen / Modulprüfungen
- Eine Klausurarbeit aus dem Fach Deutsch/Kommunikation
- Das Modul – Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II – und ein weiteres Modul der Abschlussklasse werden mit je einer Klausurarbeit abgeschlossen.
Praktische Prüfung
- Die praktische Prüfung im Modul „Durchführung der praktischen Ausbildung“ wird im letzten Schulhalbjahr durchgeführt.
Abschlüsse und Berechtigungen
- Mit Abschluss der Zweijährige Berufsfachschule Sozialassistent(in) wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
- Der erfolgreiche Abschluss dieser Schulform berechtigt zum Eintritt in die Fachschule Sozialpädagogik
- nach einjähriger Berufstätigkeit in Einrichtungen der Versorgung zum Eintritt in die Fachschule Hauswirtschaft
- zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule mit dem Ziel, die Fachhochschulreife zu erwerben.
- Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" zu führen.
Berufliche Einsatzbereiche
Die Aufgaben und Tätigkeiten von sozialpädagogischen Assistenten(innen) unter Anleitung richten sich nach dem jeweiligen Arbeitsfeld und können z.B. sein:
- Bildungs- und Entwicklungsbegleitung von Kindern in Kindergärten
- in Krippen
- in Horten
- in Ganztagsschulen
Anmeldung
Anmeldungen für das am 1. August beginnende Schuljahr werden über das Internet entgegengenommen. Das Anmeldeportal "Schüler-Online" ist in der Regel ab Dezember freigeschaltet. Informationen hierzu und den Link finden Sie auf der Startseite unserer Homepage! Drucken Sie am Ende des Anmeldevorgangs den Anmeldebogen aus und geben Sie diesen zusammen mit den angegebenen Dokumenten bis zum 28. Februar des Jahres bei der BBS Bersenbrück ab.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Anmeldebogen aus der Onlineanmeldung
- Zeugnis über den Sekundarabschluss
- Zeugnis über Berufsabschluss/Gesellenbrief
- Letztes Schulzeugnis
- Führungszeugnis (§ 30a BZRG; Vorlage bei der Einschulung)
Die für die Aufnahme bedeutsamen Dokumente - Zeugnis über den Sekundarabschluss, den Berufsabschluss und das letzte Schulzeugnis - sind dem Klassenlehrer zum Schuljahresbeginn vorzulegen!